Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind in der Gebührenordnungfür Tierärzte (GOT) geregelt. Nach § 1 GOT ....."stehen den Tierärzten Vergütungen....nach dieser Verordnung...zu".
Die Höhe der Gebühr für die jeweilige Leistung richtet sich nach dem in der GOT beschriebenen Gebührenverzeichnis. So z.B. kostet die Untersuchung eines Hundes 12,03 €, die Untersuchung einer Katze 8,02 €, eine Injektion bei Hund und Katze 5,15 €. Somit ist ersichtlich, daß die Höhe der Vergütung für eine tierärztliche Behandlung nichtvom Tierarzt selbst, sondern vom Gesetzgeber festgelegt wird.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet sich an die Gebührenordnung zu halten, insbesondere ist eine Unterschreitung der Gebührenordnung unzulässig. In besonders schwierigen Fällen sowie an Wochenenden (Samstag ab 13 Uhr), Feiertagen und nachts (ab 19 Uhr) ist es dem Tierarzt gestattet höhere Gebühren zu berechnen.
In unserer Praxis werden in der Regel Gebühren nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung berechnet, Stammkunden gewähren wir selbstverständlich Bezahlung auf Rechnung.
Gerne beraten wir Sie über eventuell anfallende Gebühren, ein Exemplarder Gebührenordnung für Tierärzte bekommen Siein unserer Praxis.